AUSWIRKUNGEN DER BILATERALEN VERTRÄGE AUF DIE ANERKENNUNG FÜR BERUFE IM GESUNDHEITSWESEN

Auf den ersten Januar 2007 ergaben sich verschiedene Aenderungen bei der Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse.


A - AERZTE

Die in der EU-Richtlinie aufgeführten Arztdiplome sind dem eidgenössischen Arztdiplom gleichgestellt. Allerdings müssen Sie ein solches Arztdiplom formal noch anerkennen lassen.
Die in der EU Richtlinie 93/16 aufgeführten Weiterbildungstitel sind den entsprechenden eidgenössischen Titeln gleichgestellt. Zuständig für die Anerkennung Ihres Weiterbildungstitels ist der Weiterbildungsauschuss der FMH. Sie müssen weiter in geeigneter Form nachweisen können, dass Sie eine der schweizerischen Landessprachen (deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch) beherrschen.

Bundesamt für Gesundheit
Sektion Medizinalprüfungen
3003 Bern
0041 (0)31 322 61 00
Für das Beantragungsformular kopieren Sie folgenden Link und tragen ihn in einem neuen Browserfenster ein:
http://www.bag.admin.ch/pruefungen/eu_diplom/d/index.htm


Empfehlung:
Nehmen Sie als Aerztin/Arzt Kontakt auf mit dem Bundesamt für Gesundheitswesen um genauere Abklärungen zu treffen.



B - ANERKENNUNGSVERFAHREN FÜR ALLGEMEINE KRANKENPFLEGE (AKP-HF-DNII...), Hebammen, Laborantinnen, Physiotherapeuten usw.

Für Gesuchstellende mit Ausbildungsabschlüssen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in allgemeiner Krankenpflege und Hebammen wird ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren durchgeführt.

Für Altenpflegerinnen empfehlen wir die Bescheinigungen über die pflegerischen Kompetenzen zu beantragen.

Schweiz. Rotes Kreuz (SRK)
Abteilung Berufsbildung
Werkstr. 18
3084 Wabern
Email: registry@redcross.ch
http://redcross.ch/activities/health/hocc/pdf/redcross_anmeldeform_071129_d.pdf

EMPFEHLUNG:

Als Berufsfachkraft... empfehlen wir Ihnen Ihre Verfügung beim SRK in der Schweiz bereits von Ihrem jetzigen Wohnort aus zu beantragen. Einige Arbeitgeber stellen Berufsleute nur mit der Verfügung des SRK's ein. Bei Fragen steht Ihnen das Team von "Stecher Consulting" gerne zur Verfügung.


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Stecher Consulting berät Kandidatinnen und Kandidaten in der ganzen deutschsprachigen Schweiz neutral, kompetent, seriös und kostenfrei.

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Stecher Consulting, Neumattstr. 6, 6048 Horw, Schweiz
Tel: 0041 41 340 8000
Mail: info@stecher-consulting.com
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